Als prüfberechtigtes Organ lt. § 27 des Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2015 (WHeizKG) übernehmen wir gerne die Durchführung Ihrer Abgasmessung in Wien und Umgebung!
Die Abgasmessung ist im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz festgelegt und periodisch durchzuführen. Sie dient zur Ermittlung von Emissionswerten ihrer Gastherme.
Die ermittelten Emissionen sind bei Feuerungsanlagen unter 50 kW für gasförmige Brennstoffe:
✔ NOX: Stickstoffoxide
✔ CO: Kohlenmonoxid
✔ Abgasverlust: Ist die Energie, welche in den heißen Abgasen enthalten ist und ungenutzt über den Kamin verloren geht. Je höher der Verlust, desto schlechter ist der Wirkungsgrad der Feuerungsanlage.
Wichtig für Energieeffizienz, Umweltschutz und Sicherheit
Diese Werte sind allesamt für den Umweltschutz und aus Sicherheitsgründen relevant. Zu hohe Kohlenmonoxid Werte können zur Lebensgefahr werden, da diese zu Vergiftungen führen können. Auch die Energieeffizienz (Mindestwirkungsgrad) der Gastherme wird bei der Messung überprüft. Die Abgasmessung ist gesetzlich verpflichtend bei allen Feuerstätten durchzuführen (ausgenommen sind Raumheizanlagen und Feuerungsanlagen die zur Ausfallreserve dienen).
Unsere Preise für die Abgasmessung
Bei der Beauftragung der Abgasmessung ist Vorsicht geboten. Bei einer Umfrage der Vergleichsplattform Hukendu hat sich herausgestellt, dass die meisten Prüforgane sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und die festgelegten Maximal-Preise um das bis zu vierfache überschreiten (Nachzulesen im Standard). Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben und verrechnen:
✔ € 49,- exkl. MwSt im Zuge einer Thermenwartung
✔ € 119,00 exkl. MwSt bzw. € 140,00 exkl. MwSt bei einer separaten Anfahrt. (siehe unten)
Abgasmessung bei einer separaten Anfahrt: bis 26 kW
- € 62,50 exkl. MwSt Überprüfung von Feuerungsanlagen bis 26 kW bei einer seperaten Anfahrt.
- € 34,50 exkl. MwSt Wegzeit
- € 22,00 exkl. MwSt Erstellung de Prüfbefundes
= € 119,00 exkl. MwSt
Abgasmessung bei einer separaten Anfahrt: 26-50 kW
- € 83,50 exkl. MwSt Überprüfung von Feuerungsanlagen 26-50 kW bei einer seperaten Anfahrt.
- € 34,50 exkl. MwSt Wegzeit
- € 22,00 exkl. MwSt Erstellung de Prüfbefundes
= € 140,00 exkl. MwSt
Wie oft die Abgasmessung durchgeführt werden muss:
Die Intervalle in denen die Abgasmessung durchzuführen ist, sind abhängig von der Nennwärmeleistung des Gasgerätes:
✔ Bis 26 kW Leistung: Alle 4 Jahre
✔ 26 – 50 kW Leistung: Alle 2 Jahre
✔ Ab 50 kW Leistung: Jährliche Überprüfung erforderlich
Wann Ihre nächste Abgasmessung fällig ist können Sie der Prüfplakette entnehmen, die von Ihrem Überprüfungsorgan verpflichtend an der Feuerungsanlage (Ihrer Gastherme) anzubringen ist.
Häufig gestellte Fragen zur Abgasmessung
Wer ist verantwortlich für die Abgasmessung und wer trägt die Kosten?
Laut der Wohnrechtsnovelle 2015 ist die Thermenwartung und Inspektion von Feuerungsanlagen vom Mieter zu veranlassen. Die Kosten muss ebenfalls der Mieter tragen.
Was tun bei zu hohen Abgaswerten?
Wenn die Messung ergibt, dass die Emissionswerte Ihres Gasheizgerätes zu hoch sind, sollte die Therme einer Wartung unterzogen werden. Die Ursachen für zu hohe Abgaswerte liegen häufig an einem verschmutzten Brenner oder Wärmetauscher, der falschen Gaseinstellung oder der nicht ordnungsgemäßen Ausrichtung des Düsenstocks. Unsere bestens geschulten Techniker helfen Ihnen gerne dabei, dass die Abgaswerte wieder in den Normbereich gelangen.
Wer darf die Abgasmessung durchführen?
Die Abgasmessung darf nur von konzessionierten Prüforganen vorgenommen werden, die vom Magistrat der Stadt Wien zugelassen sind (Rauchfangkehrer und Installateure). Nach der erfolgten Messung ist eine Prüfplakette an dem geprüften Gasgerät anzubringen. Im Anschluss wird ein Prüfbericht erstellt und muss bis zur nächsten Abgasmessung bei dem Gasgerät aufbewahrt werden.