Der Austausch und die Neuinstallation von Gasthermen zählen zu unseren Spezialgebieten. Dabei erstellen wir nach einer Besichtigung und einem persönlichen Beratungsgespräch einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag für Ihren Thermentausch in Wien und Umgebung.
Durch jahrzehntelange Erfahrung mit Gasheizgeräten wissen unsere Techniker genau welche Gastherme für die Bedürfnisse unserer Kunden die richtige ist und kalkulieren die Preise zu einem fairen Preis-/Leistungsverhältnis.
Schnelle Terminfindung im Notfall
Bei einem Defekt oder Gebrechen Ihrer Gastherme ist oft schnelles Handeln gefragt, damit Sie nicht im Kalten sitzen müssen. Wir haben die gängigsten Gasthermen auf Lager und können daher einen schnellen Austausch Ihrer Therme gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Angebotserstellung und ein unverbindliches Beratungsgespräch!
Bei jedem Thermentausch inkludiert:
Unser Angebot für Ihren Thermentausch in Wien und Umgebung
Weitere Informationen zum Thermentausch
Die 6 Schritte beim Thermentausch in Wien und Umgebung:
- Erstellung des Vorbefunds durch Ihren Rauchfangkehrer. Dieser legt bestimmte Vorgaben fest, welche eingehalten werden müssen (z.B. Mindest-Abgastemperatur, erforderliche Revisionsöffnungen, Maximalabstand des Neugerätes zum Kamin, Verriegelung von Ventilatoren, etc. etc.), Welcher Rauchfangkehrer für Sie zuständig ist finden Sie hier
- Kostenlose Besichtigung und Angebotserstellung von einem unserer bestens geschulten Techniker.
- Der Thermentausch wird nach Angebotsannahme durchgeführt und die erforderlichen Anlagedatenblätter (diese sind bei Ihrem Gasheizgerät aufzubewahren!) und die Installationsanzeige werden erstellt.
- Unsere Monteure geben Ihnen eine umfangreiche Einschulung in die Bedienung der neuen Gastherme.
- Erstellung des Endbefunds und dem Nachweis der Verbrennungsluftzuführung durch den Rauchfangkehrer
- Nachdem die Übermittlung des Endbefundes an uns erfolgt ist, wird die Installationsanzeige bei Wiener Netze oder EVN eingereicht und der Thermentausch ist abgeschlossen!
Unterschied zwischen Heizwert- und Brennwerttechnologie
Bei dem Verbrennungsprozess von Erdgas kommt es zur Entstehung von heißem Wasserdampf. Gasthermen mit Heizwerttechnologie leiten diese Abgase einfach über den Kaminanschluss ab. Die Brennwerttechnologie macht sich die in den Abgasen enthaltene Energie zu Nutze und verwendet die Wärme, um die Wohnung zu heizen oder Wasser aufzubereiten. Dadurch ist die Brennwerttechnologie um bis zu 15% energiesparender, da weniger Erdgas benötigt wird.
Teurer bei der Montage, sparsamer im Verbrauch
Für die erstmalige Montage von Thermen mit Brennwerttechnik ist jedoch mit Mehrkosten zu rechnen, da die Abgase durch ihre geringere Temperatur nicht mehr einfach über den Kamin aufsteigen. Daher muss eine Abgasleitung beim Thermentausch in den Kamin eingezogen werden.
Durch die Brennwerttechnologie entsteht auch Kondenswasser, welches über einen Kanal abgeleitet werden muss und der dafür erforderliche Abfluss muss in vielen Fällen erst installiert werden.
Jedoch amortisiert sich die Brennwerttechnolgie wegen des geringeren Energieverbrauchs nach einigen Jahren und ein sinnvoller Schritt Richtung Nachhaltigkeit und Umweltschutz wird getan.
Theoretisch nur noch Brennwertgeräte zugelassen
Laut der Ökodesign-Richtlinie aus 2015 müssen beim Thermentausch alle Heizwertthermen durch Thermen mit Brennwerttechnologie ersetzt werden. (Siehe EU-Verordnung Nr. 813/2013) In der Praxis ist das aber oft nicht möglich, wenn mehrere Gasthermen am selben Kamin angeschlossen sind. Daher dürfen Thermen mit Heizwerttechnologie in vielen Fällen weiterhin montiert werden.
Mieter oder Vermieter: Wer trägt die Kosten für den Austausch der Therme?
Seit 2015 ist durch die Wohnrechtsnovelle einheitlich geregelt, dass der Vermieter die Kosten für den Austausch der Therme bei mitvermieteten Geräten zu zahlen hat. Die Thermenwartung und Abgasmessung ist hingegen der Zuständigkeitsbereich des Mieters.
Die Wartungsnachweise müssen dabei vom Mieter aufgehoben werden und auf Wunsch des Vermieters vorgewiesen werden, da der Vermieter sonst nicht verpflichtet ist die Kosten für den Thermentausch zu übernehmen.
Förderungen für den Thermentausch in Wien
Die Stadt Wien vergibt auf Grund des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989) Förderungen beim Einbau von Gasdurchlauferhitzern. Wenn Gasdurchlauferhitzer ohne Abgasführung gegen einen Durchlauferhitzer mit Abgasführung getauscht werden, kann eine Förderung von bis zu 600 Euro gewährt werden. Die Hauptanforderungen dafür sind:
- Wohnungsfläche zwischen 22-150 m²
- Errichtung des Gebäudes muss länger als 20 Jahre zurückliegen
- Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in dem zu sanierenden Objekt liegen
Alle Voraussetzungen und Informationen sowie Antragsformulare für die Förderung können der Webseite der Stadt Wien entnommen werden.